… und hier ein Beitrag für Firmen und Haidmühle (und anderswo), die keinen Ärger mit der Landesdatenschutzbehörde möchten:
Der Gesetzgeber sagt, dass persönliche Daten Ihrer Kunden, Mitarbeiter, Lieferanten und sonstiger Personen, mit denen Ihre Firma zu tun hat, zu schützen sind. Dazu wurde das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geschaffen. Falls Unternehmer das Falsche tun, droht es mit einer 300.000 Euro schweren Keule – pro Schadensfall. Damit Sie diese Keule nicht auf den Kopf bekommen, sind hier einige Fragen und Antworten zu dem Thema . „Betriebe: So vermeiden Sie Probleme mit dem Datenschutz“ weiterlesen
