Der Staatsforst antwortet

Nach dem Artikel im Haibischl im Oktober 2019 über die problematische Arbeit im Staatsforst Neureichenau gab es monatelang Schriftwechsel, zuerst mit Frau Lermer, der Forstleitung in Neureichenau und danach mit der Zentrale der Bayerischen Staatsforsten in Regensburg.

Jetzt gibt es eine ausführliche, offizielle Antwort von Dr. Höllerl von den Bayerischen Staatsforsten, Regensburg (die Nummerierung bzw. Reihenfolge der einzelnen Punkte ergab sich im Laufe der Korrespondenz und ist nicht zwingend mit dem ursprünglichen Artikel im Oktober 2019 übereinstimmend):
——-

1. Insektizid-Einsatz

Zu. 1.1:

Im Forstbetrieb Neureichenau wird das Mittel Karate Forst flüssig zur Behandlung von Borkenkäfer befallenen Holzes verwendet. Für dieses Mittel gelten die Abstandsregeln zu Gewässern gem. NW608 und NW646 lt. Anwendungsbestimmung des Bundesamtes für Verbraucherschutz (BVL).
NW608: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mindestens in einem Abstand von 30 m erfolgen.
NW646: Zwischen behandelten Poltern bzw. Schichtholz und Oberflächengewässern muss sich auf einer Strecke von mindestens 30 m ein gewachsener Waldboden mit Streuauflage befinden. Wo dies nicht sichergestellt werden kann, ist ein Eintrag von ablaufenden Wasser in das Gewässer durch wirksame Barrieren zu verhindern.
Bezüglich der Anwendung von Karate Forst flüssig in Wasserschutzgebieten können wir Ihnen mitteilen, dass das Mittel keine Inhaltsstoffe enthält, die unter die Anwendungsbeschränkungen der Pflanzenschutzanwendungsverordnung fallen (§ 2 und § 3 iVm Anlage 2 und Anlage 3b PflSchAnwW). Eine Anwendung des Insektizids ist daher prinzipiell in den weiteren WSG-Zonen möglich. Genauere Regelungen werden jedoch in der jeweiligen WSG-Verordnung getroffen.
Grundsätzlich bringt der Forstbetrieb Neureichenau keine Pflanzenschutzmittel in Wasserschutzgebieten aus.

Zu 1.2

Die Polterspritzung stellt im Bayerischen Staatswald die Ausnahme dar. In der Regel werden im Falle von Borkenkäferbefall alternative Maßnahmen wie rasche Abfuhr, Nasslagerung, etc. angewandt. Die derzeitige Situation erfordert aber z.T. auch die Polterspritzung als „ultima ratio“.

Es handelt sich dabei nicht um einen offiziell erklärten Katastrophenfall, wohl aber um eine katastrophale Situation. Ausgehend vom großen Sturm „Kolle“ und aufgrund von immer wiederkehrenden Stürmen fand der Borkenkäfer trotz massiver und erfolgreicher Anstrengungen, das Sturmholz baldmöglichst zu beseitigen, ein gegenüber Normaljahren erhöhtes Angebot an Brutmaterial vor. Zusätzlich sorgt die extreme Trockenheit der vergangenen Jahre dafür, dass der Borkenkäfer äußerst gute Entwicklungsmöglichkeiten hat und andererseits die Fichten geschwächt und somit anfälliger für den Borkenkäfer sind. Zusammen genommen ergibt dies ein erhöhtes Befallsgeschehen, welches nur durch die Kombination aller möglichen Maßnahmen eingedämmt werden kann. Die Bayerischen Staatforsten versuchen durch engagiertes und konsequentes Handeln, Extremsituationen wie sie z.T. in benachbarten Bundesländern schon vorzufinden sind (Entwaldung ganzer Landstriche durch enormen Borkenkäferbefall), zu verhindern. Dabei erzielen die Bayerischen Staatsforsten auch vergleichsweise sehr gute Erfolge; die Menge an Schadholz kann auch im dritten Jahr in Folge unter den nachhaltig möglichen Nutzungsmengen gehalten werden.

Zu 1.3

Aufgrund der Ungefährlichkeit für Menschen ist für das eingesetzte Mittel Karate Forst flüssig keine Markierung der Polter vorgeschrieben.

Zu 1.4

Für die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen bei Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist zunächst der Anwender (z. B. Waldarbeiter bzw. beauftragte Unternehmer) selbst verantwortlich. Für eine konkrete Maßnahme erhält bei den BaySF der Anwender von der Einsatzleitung (i.d.R. die Revierleitung oder Servicestelle des jeweiligen Forstbetriebs) einen Arbeitsauftrag mit allen relevanten Angaben. Der Einsatzleiter ist für die Kontrolle der Maßnahme verantwortlich.

Zu 1.5

Die Kennzeichnung von Wasserschutzgebieten fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der BaySF.

Zu 1.6

Frage nicht vorhanden.

Zu 1.7

Die von Ihnen vorgeschlagenen Maßnahmen des Entrindens und Hackens des befallenen Holzes sind waldschutztechnisch nur sinnvoll, so lange sich unter der Rinde nur Eier oder Larvenstadien des Borkenkäfers befinden. Wenn sich unter der Rinde bereits Jungkäfer entwickelt haben oder alle Entwicklungsstadien gleichzeitig vorhanden sind, würde man lebende Käfer durch Entrinden eher großflächig verteilen. Das Hacken von Holz ist v. a. bei befallenem Kronenmaterial sinnvoll; die Hackschnitzel sollten dann auf Lagerplätzen fachgerecht gelagert und einer Verwertung zugeführt werden.

Die Einrichtung von Nasslagerplätzen für Rundholz ist ein äußerst aufwendiger und langwieriger Prozess, der z.T. Jahre dauern kann. Aufgrund unterschiedlicher Verfügbarkeit des ohnehin knappen Guts Wasser können dafür auch nicht überall Genehmigungen erwirkt werden.

Die BaySF haben bei der Nasslagerung von Holz eine Vorreiterrolle in Deutschland. Seit Jahren wird im Staatswald das bayernweite Netz an Nasslagerplätzen ausgebaut, mögliche neue Standorte werden laufend geprüft und bzgl. Genehmigungsfähigkeit untersucht. In der aktuellen angespannten Situation haben die BaySF ihre Nasslagerplätze auch für anfallendes Schadholz aus dem Privat- und Kommunalwald geöffnet. Die Kapazitäten der geöffneten Nasslager sind stark ausgelastet.

Zu 1.8

Die von Ihnen angeführten Schilder in der Nähe des Waldkindergartens in Passau sind nicht aufgrund eines Insektizideinsatzes angebracht worden. Dort wurden keine Holzpolter mit Insektiziden behandelt.

Die Schilder „Betreten verboten“ werden dort angebracht, um zu verhindern, dass Kinder des benachbarten Waldkindergartens auf den Holzpoltern herum klettern und sich somit in Gefahr begeben.

Zu 1.9

Siehe Frage 1.1

2. Feuchtgebiete – Rückewege

Grundsätzlich werden die Waldböden in den bayerischen Staatswäldern nicht flächig befahren, sondern nur auf markierten Rückegassen und Rückewegen. Beeinträchtigungen der Waldböden beschränken sich somit auf diese Feinerschließungslinien. Die Rückegassen weisen i.d.R. einen Abstand von ca. 30 m auf, sodass auf 85 % des Waldbodens keine Befahrung stattfindet. Die Bäume nutzen auch den Raum über den Rückegassen zur Ausbildung ihrer Kronen.

Die Waldbewirtschaftung kommt heute nicht mehr ohne moderne, schonende Forsttechnik aus. Der Einsatz gegenwärtiger Holzernte- und Bringungsmaschinen bringt letztlich viele Vorteile in der Arbeitssicherheit (Schutz der Waldarbeiter), in der Bestandespfleglichkeit und Leistungsfähigkeit. Diese Leistungsfähigkeit ist auch entscheidend, um den oben beschriebenen Anfall an Käferholz zu bewältigen. Trotz eines reduzierten Bodendrucks durch Breitreifen, Bänder etc. hinterlassen diese Maschinen selbstverständlich Spuren im Wald. Es wird aber darauf geachtet, dass übermäßige Schäden vermieden werden, indem die Maschinen nur bei geeigneter Witterung eingesetzt werden. Aufgrund des gegenwärtigen hohen Borkenkäferdrucks, der hohen Dynamik und der Notwendigkeit zum unverzüglichen Handeln, u.a. bei Verkehrssicherungs- und manchen Waldschutzmaßnahmen, sind aber auch abweichende Einzelentscheidungen im Rahmen einer Gesamtabwägung zu treffen.

Generell werden Schäden an gekiesten Forstwegen und an besonders beanspruchten Einfahrten der Rückegassen repariert. Eine Reparatur der gesamten Rückegassen durch die Einbringung von Kiesmaterial ist ökologisch nicht sinnvoll.

3. Buchen und Birken

Auch wenn derzeit sehr viel Fichtenholz durch Borkenkäfer anfällt, ist es nicht sinnvoll, gänzlich auf die Ernte von Laubholz zu verzichten. Gerade in Zeiten des Klimawandels ist es wichtig, stabile und gemischte Waldbestände zu schaffen oder zu erhalten. Dies geschieht im Zuge von Durchforstungen (stabile, qualitativ hochwertige oder klimatolerante Bäume werden gezielt gefördert, indem andere Bäume entnommen werden) oder Verjüngungsnutzungen. Hierbei werden Bäume entnommen, um der nachfolgenden Generation Licht zu geben und um gemischte klimatolerante Folgebestände zu begründen.

Aus dem Holz werden klimafreundliche Holzprodukte wie z.B. Möbel hergestellt und in der regionalen holzverarbeitenden Industrie werden Arbeitsplätze gesichert.

4. Entnahme

Der Entwicklungszyklus des Borkenkäfers beträgt 6 bis 8 Wochen. Innerhalb dieser Zeitspanne sollten befallene Bäume beseitigt werden. Manchmal gelingt dies nicht überall, insbesondere bei hohen Schadholzanfall. Die Bäume müssen zuerst in einem aufwendigen Suchprozess gefunden werden. Erkennbar ist ein Befall beispielsweise anhand des ausgeworfenen Bohrmehls. Wenn es in der Phase des Befalls regnet oder windig ist, ist es extrem schwierig, den Befall zu erkennen. Dann müssen die Bäume gefällt, gerückt und abtransportiert werden. In jedem einzelnen dieser Schritte können begrenzte Kapazitäten (Ernte- und Rückekapazitäten, LKWs, Abnehmer) den Prozess verzögern.

5. Aufforstung

Zu 5.1

In den von Ihnen angesprochenen Umkreis um Haidmühle gibt es Pflanzungen in kleinerem Umfang. Aufgrund des seit vielen Jahren erfolgreichen Jagdmanagements des Forstbetriebs und den dadurch angepassten Wildbestand, gibt es flächige, gemischte tannenreiche Naturverjüngungen. Naturverjüngung hat gegenüber künstlicher Verjüngung (Pflanzung) den Vorteil, dass die jungen Bäume bereits an den Standort angepasst sind und deutlich besser wachsen. Ein Großteil der nächsten Waldgeneration im bayerischen Staatswald wird über Naturverjüngung etabliert.

Die Betriebsleiterin des Forstbetriebs Neureichenau hat Ihnen bereits mehrfach einen Waldbegang angeboten. Im Rahmen solch eines Begangs können sowohl Pflanzungen als auch Naturverjüngungen gerne besichtigt werden.

Zu 5.2

Am Forstbetrieb Neureichenau werden beim Einzelschutz junger Pflanzen überwiegend Schafwolle und das Verbissschutzmittel Trico eingesetzt, welches auf Schaffett basiert.

Plastikklemmen werden nur in einzelnen Fällen von privaten Jagderlaubnisscheinnehmern verwendet. Der Forstbetrieb hält diese Jagderlaubnisscheinnehmer dazu an, die Plastikklemmen mehrfach zu verwenden und auch wieder aus dem Wald zu entfernen.

6. Wald in Bayern

Bayern hat eine Waldfläche von rd. 2,6 Millionen Hektar. Der Staatswald (inklusive Wäldern im Bereich der Wasserwirtschaft etc.) umfasst rund 790.000 Hektar. Mit rund 750.000 Hektar bewirtschaften die BaySF einen Großteil des Staatswaldes. Nur für diese Fläche können wir eine Aussage treffen.  Wir nehmen das Thema „Natürliche Waldentwicklung“ sehr ernst. Wie Sie bereits auf unserer Internetseite verfolgt haben, besitzen wir schon heute eine Fläche von über 10 % an natürlicher Waldentwicklung im Bayerischen Staatswald. Auf den gesamten Wald in Bayern bezogen ist das deutlich mehr als die von Ihnen genannten 1,3 %. Solch geringe Zahlen ergeben sich, wenn ausschließlich gesetzlich geschützte Wälder in die Kalkulation einbezogen und freiwillige Selbstverpflichtungen nicht anerkannt werden. Diese freiwilligen Selbstverpflichtungen werden allerdings sukzessive in einen gesetzlichen Schutzstatus überführt. Im August 2019 wurde in einer Waldgesetzänderung beschlossen, bis 2023 ein grünes Netzwerk an Naturwaldflächen in Bayern einzurichten, welches 10% der Staatswaldfläche umfasst. Erst kürzlich wurden von Frau Staatsministerin Kaniber rd. 5.000 Hektar neue Naturwaldflächen im Staatswald verkündet, um die Repräsentanz von Buchen- und Auwäldern an den Flächen in natürlicher Waldentwicklung noch weiter zu verbessern.

Bei Fragen zum naturbelassenen Wäldern im Privat- oder Kommunalwald müssen Sie sich an die Bayerische Forstverwaltung wenden.

7. Projekte

Baumpflanzaktionen durch die Bevölkerung müssen professionell organisiert werden. Eine äußerst sorgfältige Pflanzung ist wichtig für das Wurzelwachstum und Überleben der Bäume. In Bayern geschieht diese Organisation z.B. über den Deutschen Alpenverein in der „Aktion Schutzwald“ oder den Verein Bergwaldprojekt e.V., welcher aber nicht, wie man vermuten könnte, nur im Bergwald tätig ist. Im Rahmen der Aktionswochen beider Vereine können engagierte Bürger in einzelnen Projekten Bäume pflanzen oder den Wald durch andere Tätigkeiten fördern. Die BaySF unterstützt die Aktionswochen jedes Jahr und so konnten schon viele dieser Projekte im bayerischen Staatswald umgesetzt werden.

Besonders der Klimawandel macht dem Wald zunehmend zu schaffen. Vor allem durch die immer häufigeren Extremereignisse wie Trockenheit und Stürme, aber auch die damit einhergehenden Massenvermehrungen von Schädlingen wie dem Borkenkäfer. Der Staatsforst betreibt deshalb seit mehreren Jahrzehnten schon Waldumbau.

Die Staatsregierung hat im Juli 2019 beschlossen, dies zu forcieren und in den kommenden fünf Jahren 30-Millionen-Bäume im Staatswald pflanzen zu lassen, um dem Klimawandel entgegen zu wirken und den Waldumbau voran zu treiben. Dies entspricht etwa 1-Million Bäume pro Jahr mehr als bislang jährlich im bayerischen Staatswald gepflanzt wird.

Schon im Herbst 2019 wurde in einer Pilotphase mit der Umsetzung des „30-Millionen-Bäume-Programms“ im bayerischen Staatswald begonnen. Dabei standen besonders Forstbetriebe im Fokus, die bereits durch Trockenheit und Schädlingsbefall der letzten Jahre, insbesondere 2018 und 2019, schwer betroffen waren.

Bei den Pflanzungen stehen heimische klimastabile, insbesondere wärme- und trockenheitsertragende Baumarten wie Stiel- und Traubeneiche, Rotbuche, Weißtanne, Edelkastanie und sogenannte „trockene Edellaubbäume“ wie z.B. Vogelkirsche, Spitz- und Feldahorn sowie Elsbeere im Vordergrund. Darüber hinaus werden bewährte nicht heimische klimastabile Baumarten wie Douglasie und Roteiche eingebracht.

Darüber hinaus erproben die Bayerischen Staatsforsten zusammen mit der Bayerischen Forstverwaltung klimatolerante nicht heimische Baumarten wie Zedern oder Baumhasel in sogenannten Praxisanbauversuchen, um möglichst rasch weitere Erkenntnisse zu deren Eignung im Klimawandel zu gewinnen.

Der Wald der Zukunft soll demnach möglichst gemischt und klimastabil aufgebaut sein. In den bayerischen Staatswäldern wird der Waldumbau von Rein- zu Mischbeständen bereits seit mehreren Jahrzehnten konsequent umgesetzt.

———————-

Mit Stand vom 4.9.2020 kam es dann noch zu folgender Korrespondenz:

02.09.2020

Hallo Herr Höllerl,

Vielen Dank für die ausführlichen Antworten und dem damit verbundenen beträchtlichen Arbeitsaufwand, auch wenn die Antworten nicht in allen Bereichen zufriedenstellend sind.

So bestätigen Sie zum Beispiel gleich zu Beginn die Vorgabe des 30 m Mindestabstands zu Fließgewässern, gehen aber nicht darauf ein, dass bei uns dieser Mindestabstand wesentlich unterboten wurde und auch keine Barrieren vorhanden waren. Dies wurde damals fotografisch aufgenommen und die Koordinaten mittels dem ‚3-Words‘-Positionsbestimmungssystem festgehalten, analog dazu war es mit dem Einsatz von Insektiziden im Wasserschutzgebiet.
Nachdem sie als Insektizid das Mittel Karate Forst flüssig genannt hatten konnte noch mal in den Datenblättern von Syngenta nachgesehen und unter anderem festgestellt werden, dass es nicht zum Einsatz kommen darf vom Beginn der Beerenblüte bis zur Beerenernte bzw., dass dafür Sorge getragen werden muss, dass die Beeren nicht zum Verzehr gelangen. Allen diesen Punkten wurde nicht Folge geleistet!

Es gäbe noch mehrere Stellen zu denen ich vergleichbare Kommentare abgeben könnte aber mir ist klar, dass sie im Prinzip als Staatsforst-Mitarbeiter nicht wesentlich anders antworten können. Wenn ich jedoch eine gewisse Sensibilisierung erreicht haben sollte, wie ich hoffe, wäre das auch schon ein wesentlicher Fortschritt!
In diesem Sinne werden wir auch in Zukunft mit offenen Augen durch unseren Wald gehen!

04.09.2020

Hallo Herr Kies,

vielen Dank für Ihre Antwort vom Mittwoch und die Wertschätzung, die Sie im Hinblick auf den Arbeitsaufwand zum Ausdruck gebracht haben.

Zum Thema Sensibilisierung: Ihre Nachfragen haben selbstverständlich eine Wirkung. Wir sind für konstruktive Kritik immer offen. Umgekehrt hoffe ich, dass wir mit der einen oder anderen Antwort auch ein wenig Verständnis für bestimmte Maßnahmen erreichen konnten. Ich kann Ihnen nur empfehlen, bei Gelegenheit tatsächlich einen kleinen Waldbegang mit Frau Lermer zu vereinbaren. Ein sachlicher Diskurs vor Ort hilft immer beiden Seiten.

Ein ganz persönlicher Hinweis meinerseits dazu noch: Ich kenne unter meinen Kolleginnen und Kollegen – sowohl im Revierdienst als auch im Leitungsdienst – niemanden, der Forst studiert hat, um möglichst viel Profit aus dem Wald zu erwirtschaften. Alle hatten das Motiv, etwas Gutes für die Natur und den Wald zu tun. Und aktuell sind sie beseelt von der Absicht, den Wald möglichst gut gegen die Folgen des Klimawandels zu wappnen.

Mit freundlichen Grüßen

S. Höllerl
BAYERISCHE STAATSFORSTEN, AÖR

 

Diesen Beitrag teilen mit:
Haibischl