Meilenstein im Kampf gegen Geldwäsche und organisierte Finanzkriminalität

Von Gastautor Sven Giegold, Staatssekretär im BMWK

Ein großer Schritt bei der Durchsetzung von Sanktionen gegen Oligarch*innen und der Bekämpfung von Geldwäsche und organisierter Finanzkriminalität: Das Bundeskabinett hat den Entwurf des “Zweiten Sanktionsdurchsetzungsgesetzes” (SDG II) verabschiedet. Anders als im ersten SDG, das vor allem kurzfristige Maßnahmen beinhaltete, ging es im SDG II um dringend nötige strukturelle Verbesserungen. Diese dienen nicht nur kurzfristig der besseren Durchsetzung von Sanktionen gegen russische Akteur*innen auf Grund des Angriffskriegs gegen die Ukraine, sondern stärken langfristig den Staat im Kampf gegen Finanzkriminalität. Dieses Thema begleitet mich seit nun über 20 Jahren politisch und daher ist das für mich ein großer Tag. Damit ist uns in wenigen Monaten in der Bundesregierung gelungen, wofür ich im Europaparlament jahrelang gestritten habe.

1. Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS). Angesiedelt bei der Generaldirektion Zoll und längerfristig bei der neuen Bundesoberbehörde zur Bekämpfung der Finanzkriminalität werden hier die Kompetenzen zur Feststellung und Sicherstellung von sanktioniertem Vermögen gebündelt.

2. Register für Vermögenswerte sanktionierter Personen und Personengesellschaften. Die ZfS erstellt ein zentrales Register, das auch solche Vermögenswerte einschließt, die nicht eindeutig zugeordnet werden können. So bekommen wir ein klareres Bild, wo welches Geld aus fragwürdigen Quellen liegt!

3. Immobilienbereich bekommt mehr Transparenz. Um die Zeit, bis eine bundesweite elektronische Abfragemöglichkeit der Grundbücher (Datenbankgrundbuch) fertiggestellt sein wird, zu überbrücken, sieht der Gesetzentwurf vor, Immobiliendaten, die in den Ländern von den Grundbuchämtern und Katasterämtern zusammengeführt werden, auch für das Transparenzregister verfügbar zu machen. So bekommen wir schnell Einblick in die Besitzverhältnisse von Immobilien, ohne die wohl noch Jahre dauernde Einrichtung einer zentralen elektronischen Abfragemöglichkeit in den Grundbüchern abwarten zu müssen.

4. Barzahlungen beim Erwerb von Immobilien künftig ausgeschlossen. Auch die Bezahlung mit Krypto-Währungen und Rohstoffen wie Gold wird in Zukunft nicht mehr möglich sein. Damit wird endlich ein lange bekanntes Schlupfloch – man muss eigentlich sagen: weit offen stehendes Einfallstor – für Geldwäsche geschlossen, für das Deutschland im europäischen Vergleich oft zurecht kritisiert wurde. Parallel arbeitet die EU an einer (hohen) europaweiten Bargeldobergrenze.

Im SDG II finden sich auch weitere Maßnahmen, die hier auf den Seiten des BWMK nachzulesen (und unten) sind, insbesondere auch zum Thema Hinweisgeber*innen und Transparenz in Unternehmen.

Das sind die wichtigsten Maßnahmen aus dem SDG II:

Mit diesem Gesetzespaket ist uns ein erster großer Wurf gegen die organisierte Finanzkriminalität gelungen. Noch vor Monaten wäre eine solche Fülle an umfassenden Regelungen undenkbar gewesen. Das ist auch ein wichtiges Signal an unsere internationalen und europäischen Partnerinnen und Partner, die Deutschland lange zu recht für den zu laxen Umgang mit Finanzkriminalität kritisiert haben.

Besonderen Dank geht an die Kolleginnen und Kollegen im Bundesministerium für Finanzen, im Bundeskanzleramt, im Bundesinnenministerium und allen Beteiligten bei uns im Bundeswirtschaftsministerium. In gemeinsamer Federführung haben wir viel erreicht. Die vertrauensvolle und intensive Zusammenarbeit zeigt, dass die Ampel gemeinsam richtig was bewegen kann.

Wir haben große Pläne im Kampf gegen Geldwäsche und organisierte Finanzkriminalität: Mit dem SDG II ist viel erreicht, aber lange noch nicht alles, was nötig wäre. Deswegen schmieden wir als Bundesregierung gerade weitere Maßnahmen zur effektiven Bekämpfung von Geldwäsche und organisierter Kriminalität. Zu diesen bekennen wir uns im Zuge der Übersendung des Gesetzes an den Bundestag und die Bundesländer. Dazu gehören besonders auch solche Maßnahmen zur besseren Feststellung wirtschaftlicher Berechtigter, die bisher ein Netz von Intransparenz und Schlupflöchern nutzen können, um ihre Identität zu verschleiern.

1. Register verknüpfen und Schlupflöcher schließen

Durch weitere Verknüpfungen von vorhandenen Registern und die Schließung von Schlupflöchern sollen die Daten mit Vermögensbezug besser strukturiert und damit effektiv nutzbar und durchsuchbar gemacht werden. Nur so kann in Deutschland gelegenes Vermögen eindeutig den wirtschaftlich Berechtigen zugeordnet werden – mit allen Konsequenzen, wenn dieses Vermögen nicht rechtmäßig erworben wurde.

2. Aufbau einer voll digitalisierten Immobilientransaktionsdatenbank

Angaben aus notariellen Beurkundungen zu Immobilientransaktionen sollen in einer neu aufzubauenden Datenbank gespeichert werden. Diese Datenbank soll den zuständigen Behörden im Bereich der Sanktionsdurchsetzung sowie den Stellen für die Kriminalitäts‐ und insbesondere Geldwäschebekämpfung einen volldigitalen Zugriff auf aktuelle Daten ermöglichen. Das ist ein wichtiger Schlüssel für erfolgreiche Ermittlungsverfahren.

3. Weitere Maßnahmen gegen Vermögensverschleierungen

Derzeit bestehen erhebliche Schlupflöcher, die die Ermittlung und Transparenz der wirtschaftlich Berechtigten teilweise unmöglich machen. Diese Schlupflöcher sollen konsequent geschlossen und eine Ermittlungsmöglichkeit zur Aufklärung nicht bestimmbarer wirtschaftlich Berechtigter für eine Bundesbehörde geschaffen werden. Das heißt im Klartext: der Staat wird nicht länger akzeptieren, dass Unternehmen etwa mit Immobilienbesitz keine Angaben zu ihren tatsächlichen Eigentümer*innen machen und stattdessen nur ihre Geschäftsführer offenlegen. Wer in sensiblen Bereichen Geschäfte (und Gewinne) macht, muss seine Identität offenlegen.

Grundsätzlich gilt: Ermittlungsbehörden müssen eingreifen können, wenn Gefahr im Verzug ist – also insbesondere dann, wenn besondere Risiken in Bezug auf Geldwäsche oder Sanktionen vorliegen und unklar ist, wer über das Vermögen die faktische Kontrolle ausübt. Sofern in diesen Fällen der wirtschaftlich Berechtigte von Vermögen durch den*die Inhaber*in nicht nachgewiesen werden kann, erfolgt im Rahmen der verfassungsrechtlichen Grenzen eine weitgehende Verfügungsbeschränkung oder Einziehung. Hierfür werden wir gemeinsam die rechtlichen Grundlagen schaffen.

Weiterhin soll im Dialog mit den Ländern vorangetrieben werden, dass die Register für Immobilien und Unternehmen aktuelle und korrekte Angaben über die wirtschaftlich Berechtigten enthalten oder zu ihnen verlinken. Nur so können diese wichtigen Datenbanken effektiv genutzt werden und ihre volle Wirkung entfalten.

4. Maßnahmenpaket zur Geldwäschebekämpfung:

Im August hat die Financial Action Task Force Deutschland zum wiederholten Mal erhebliche Defizite im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung attestiert (hier). Daraufhin hatte das Bundesfinanzministerium ein Konzept zur schlagkräftigen Bekämpfung der Finanzkriminalität vorgestellt, das viele gute Vorschläge enthält. An der Ausgestaltung dieses Konzepts und weiteren Verbesserungen des Rechtsrahmens werden wir in der Bundesregierung gemeinsam weiterarbeiten. Hier geht sowohl um den Aufbau einer neuen Bundesoberbehörde als auch um die Stärkung der Ermittlungskapazitäten bei komplexen und internationalen Geldwäschefällen. Auch die Aufsicht im Nichtfinanzsektor muss weiter verbessert werden.

Im Kampf gegen Geldwäsche und organisierte Kriminalität ist also noch viel Luft nach oben. Mit dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz II haben wir viel erreicht, aber lange noch nicht alles, was nötig wäre. Der heutige Kabinettsbeschluss ist daher auch der Startschuss für die weitere Arbeit gegen Geldwäsche und organisierte Kriminalität in der Bundesregierung.

Mich persönlich freut dieses Gesetzespaket ganz besonders. Jahrelang habe ich im Europaparlament mit vielen Verbündeten auch in den anderen Fraktionen dafür gekämpft, dass diese Maßnahmen kommen. Dass das jetzt nach nicht einmal einem Jahr in der Bundesregierung endlich Früchte getragen hat, ist eine wirklich gute Nachricht.

Besonderer Dank geht daher aber auch an all jene in der Zivilgesellschaft und Strafverfolgungsbehörden, die sich öffentlich und hinter den Kulissen für einen Kurswechsel bei der Bekämpfung der Finanzkriminalität eingesetzt haben. Heute kann man sagen: Wir hatten Erfolg!

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Haibischl