Batterien/Akkus werden nachhaltiger!

Die EU-Kommission hat am 10. Dezember einen Gesetzesvorschlag für eine neue Batterieverordnung vorgestellt. Die neue Verordnung soll eine sichere und nachhaltige Kreislaufwirtschaft für alle Batterien auf dem europäischen Markt garantieren. Der Vorschlag für eine neue Verordnung muss jetzt von Europaparlament und Rat beschlossen werden, bevor er in Kraft treten kann. Die neuen Regeln für Batterien werden die seit 2006 geltende EU-Batterierichtlinie ersetzen.

Darin plant die Kommission mit 30 Millionen Elektroautos auf Europas Straßen bis 2030 und kündigt die weitere Förderung emissionsfreier Fahrzeuge an. In den kommenden Jahren wird der Bedarf an Batterien in der Automobilbranche also rasant steigen. Bisher gibt es keine oder nur unzureichende Anforderungen an Herstellung, Effizienz, Recycling und Entsorgung dieser Batterien.

Die neue EU-Batterieverordnung ist einer der ersten konkreten Gesetzesvorschläge des Europäischen Green Deal. Sie soll sicherzustellen, dass alle in Europa verkauften Batterien nachhaltig hergestellt sind, einschließlich aller importierten Batterien. Erstmals müssen Batterien Anforderungen an umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung von Rohstoffen erfüllen, sowie Effizienzkriterien ähnlich dem bereits existierenden Energieeffizienzlabel für viele Elektrogeräte einhalten.

Entlang des Lebenszyklus einer Batterie legt die EU neue Regeln fest. Angefangen mit Mindestanforderungen für nachhaltigen und sozial verantwortungsvollen Abbau von Rohstoffen über den CO2-Fußabdruck, bis zu neuen Recycingzielen. Der CO2-Fußabdruck muss in Zukunft auf jeder Industrie- und Autobatterie ausgewiesen werden. Die EU wird einen maximalen Fußabdruck festlegen, über dem in Europa verkauften Batterien nicht liegen dürfen. Damit setzen wir Standards für die nachhaltige Produktion in der ganzen Welt.

Erstmals wird es spezielle Recyclingziele für Lithium und Kobalt geben. Ab 2026 müssen 90 Prozent des Kobalts, Nickels und Kupfers recycelt werden sowie 35 Prozent des verwendeten Lithiums. Ab 2030 steigen die Ziele auf 95 Prozent für Kobalt, Nickel und Kupfer und auf 70 Prozent für Lithium. Ein neuer “Batterie-Pass” soll dafür sorgen, dass Batterien und Rohstoffe rückverfolgbar sind und recycelt werden. So wird jede Industrie- und Autobatterie individuell identifizierbar.

Etiketten auf der Batterie sollen Verbraucher*innen über Lebensdauer, Ladekapazität, das Vorhandensein gefährlicher Substanzen und Sicherheitsrisiken informieren. Batterien für Elektrofahrzeuge müssen ein Batteriemanagementsystem enthalten, das die Autobesitzer über den Gesundheitszustand und die voraussichtliche Lebensdauer der Batterie informiert.

Die neuen Anforderungen werden jedoch nicht nur für Autobatterien gelten. Auch Produkte mit alltäglicher Relevanz für Verbraucher*innen sollen unter die neuen Regeln fallen. Dazu zählen insbesondere in Produkten verbaute Batterien – z.B. in Handys. Diese Batterien müssen in Zukunft austauschbar sein, um die Lebensdauer der Produkte zu verlängern.

Jetzt liegt es v.a. am Europäischen Rat, d.h. die EU-Regierungschefs diesen richtungsweisenden Vorschlag in ein Gesetz umzusetzen!

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Haibischl